Über die Zertifizierung

Was ist das freiwillige Fortbildungszertifikat für MTA-Berufe?

Es stellt sich heute nicht mehr die Frage, ob man Fortbildungen überhaupt benötigt bzw. besuchen soll, sondern wie oft bzw. regelmßig. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ist daher für die MTA-Berufe wie für andere Gesundheitsfachberufe auch eine Frage der professionellen Selbstverpflichtung, die zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten notwendig ist. Im Sinne eines Standards wird daher den einzelnen Berufspraktikern ein Fortbildungszertifikat erteilt, wenn ihre Fort- und Weiterbildungsaktivitäten bestimmten Kriterien entsprechen. Das freiwillige Fortbildungszertifikat für MTA-Berufe wird durch das Deutsche Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. (DIW-MTA) zusammen mit dem Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) herausgegeben, wenn fachliche und überfachliche Fort- und Weiterbildungen im Umfang von 90 credits (1 credit entspricht dabei als Richtwert einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten) absolviert wurden. Die Einzelheiten zu anerkannten Fortbildungsmaßnahmen sowie die Meldung dieser Maßnahmen an uns werden nachfolgend erläutert.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Berufspraktiker (MTA-Berufsangehörige), der die Credits sammelt und dem Fortbildungsanbieter, der eine Veranstaltung ausrichtet. Je nachdem, welche Perspektive man einnimmt, stellen sich andere Fragen, die auch nachfolgend getrennt beantwortet werden.

A) Hinweise für die Fortzubildenden/Berufspraktiker

1. Voraussetzungen für die Registrierung

- Nachweis über die erfolgreiche Prüfung als staatlich anerkannte/r Technische/r Assistent/-in
in der Medizin (MTLA, MTRA, MTAF, VMTA bzw. sonstige TA, die auf dem Gebiet der Medizin tätig ist)
oder adäquates abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Bachelor in Biomedizinischer Analytik,
Radiologietechnologie)
- andere Berufe nur für den begründeten Einzelfall und auf Antrag möglich
- Die Registrierung ist für Mitglieder von DIW-MTA bzw. dvta kostenfrei
und gilt für die Dauer der Mitgliedschaft
- Die Registrierung für Nichtmitglieder ist kostenpflichtig (150 EUR), 3 Jahre Gültigkeit

Der Nachweis muss bei der Registrierung als pdf hochgeladen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch einen Satz Barcodeetiketten per Post.

2. Erwerb des Fortbildungszertifikats

Das freiwillige Fortbildungszertifikat für MTA-Berufe wird ausgestellt, wenn die geforderte Punktzahl von 90 Credits in einem vorgegebenen Kategorienverhältnis erreicht ist (siehe weiter 2.2). Nur bepunktete (zertifizierte) Veranstaltungen werden berücksichtigt. Der Teilnehmer einer anerkannten Veranstaltung muss während der Fortbildungsmaßnahme seinen Barcode in eine Anwesenheitsliste kleben. Die Punkte werden ihm automatisch gutgeschrieben. Alternativ kann der Teilnehmer nach Abschluss der Maßnahme diese auch online melden und seine Teilnahmebescheinigung, aus der die Credits und die Veranstaltungsnummer (vergeben vom DIW-MTA) hervorgehen, in pdf-Form mit hochladen. Nicht zuvor zertifizierte Veranstaltungen bedürfen einer nachträglichen Prüfung, die grundsätzlich gebührenpflichtig ist (1,50 EUR pro anerkanntem credit). Hat die/der Fortbildungswillige die erforderliche Punktzahl (Credits) erreicht, wird ohne weitere Aufforderung das freiwillige Fortbildungszertifikat erteilt. Der Teilnehmende erhält per Email eine pdf-Version zum Ausdrucken, kann aber das Zertifikat auch jederzeit in seine, Online-Konto abrufen. Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt 3 Jahre. Wurde ein Zertifikat ausgestzellt, sammelt der Teilnehmende automatisch für das neue Zertifikat. Dieses kann auch vor Ablauf der 3 Jahre neu ausgestellt werden. Somit ist das Führen mehrerer aktueller Zertifikate möglich. Das Fortbildungszertifikat ist kein führbarer Titel. Es kann jedoch im Rahmen des Qualitätsmanagements der Dienststelle zur Veröffentlichung mitgeteilt werden und weist Sie als Berufspraktiker/-in aus, da Sie ihrer beruflichen Selbstverpflichtung in geeigneter Weise nachgekommen sind und somit ihren individuellen Beitrag zu einer guten Versorgungsqualität durch regelmßige Fortbildung dokumentieren. Das Fortbildungszertifikat ist daher ein Bonussystem, dass sich positiv auf ihre Beschäftigungsfähigkeit auswirken sollte.

2.1 Einheitliche Bewertungskriterien für den Erwerb des Fortbildungszertifikats

DIW-MTA und DVTA haben eigens für die Erteilung des freiwilligen Fortbildungszertifikats eine Fortbildungsordnung sowie eine Ordnung über die Bearbeitungsentgelte erlassen, die alles Notwendige regelt. Der Basiswert für Fortbildungsaktivitäten ist die Fortbildungseinheit. Diese entspricht in der Regel einer Unterrichtsstunde (45 Minuten). Für jede zertifizierte Fortbildungseinheit gibt es ein „Credit“ (CP).
Für die Erteilung eines Fortbildungszertifikats sind 90 Credits (CP) nachzuweisen. Die Fortbildungseinheiten sind kategorisiert (Kategorien A bis H) und gewichtet. Wir unterscheiden analog zu bereits existierenden Bewertungssystemen der Ärzteschaft acht verschiedene Kategorien von Bildungsmaßnahmen:

Ihre Fort- und Weiterbildungsaktivitäten sollen dabei sowohl den fachspezifischen als auch fachübergreifenden und multidisziplinären Kenntniserwerb einschließlich notwendiger praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten umfassen, die in den Arbeitsfeldern der MTA-Berufe von Belang sind. Diese Aktivitäten sollten dabei ausgewogen und arbeitsfeldübergreifend sein.

2.2 Gewichtung der erforderlichen Credits für die Erteilung des Fortbildungszertifikats

Für die Erteilung des Zertifikats müssen in bestimmten Kategorien mit Mindestpunkte (20 Credits) erreicht werden (Kat. C bzw. H). Ein Unterschreiten führt zur Nicht-Erteilung des Zertifikats, selbst wenn die Gesamtpunktzahl erreicht ist. Für andere Kategorien gelten maximal anrechenbare Punktangaben. Ein Ãœberschreiten der erforderlichen Credits hat keine Auswirkung auf die Erteilung des Zertifikats. Die Punkte können auch nicht "bevorratet" werden.

 

Kategorien Gewichtung als Übersicht.doc

3. Abwicklung der Punkteverwaltung, Dokumentation der Fortbildungsteilnahme

Die gesamte Abwicklung, d.h. die Registrierung zur Teilnahme, die Punktekontenverwaltung (Credits) sowie die Meldung der besuchten Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über Plattform www.fortbildung-zertifikat.de. Wir bemühen uns darum, die Veranstalter zu verpflichten, uns die Teilnehmerlisten zu schicken, so dass Sie Ihre Barcodes automatisch in der Geschätsstelle ausgelesen werden und Ihnen die Punkte gutgeschrieben werden können. Alternativ können Sie die Verantaltung selbst melden und die Teilnahmebescheinigung hochladen. Achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltung möglist aus der Liste bereits zertifizierter Veranstaltungen auswählen.

4. Anerkennung bisher nicht zertifizierter Fortbildungsmaßnahmen

Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich auf Antrag des Veranstalters gemß Â§ 9 der Fortbildungsordnung. Näheres zur Zertifizierung von Veranstaltungen der Fortbildungsanbieter wird im Abschnitt B erläutert. Die Anrechnung bereits zertifizierter Veranstaltungen auf das Fortbildungszertifikat ist daher für die Berufsangehörigen kostenfrei. Ebenso werden stets Veranstaltungen von DIW-MTA und DVTA ohne Gebühr nachträglich zertifiziert. Berufsangehörige, die das freiwillige Fortbildungszertifikat erwerben wollen, können auf Antrag ebenfalls Fortbildungsaktivitäten zertifizieren lassen, sofern der Veranstalter bisher keine Zertifizierung beantragt hat. Jede Anerkennung ist dann jedoch kostenpflichtig (1,50 EUR pro anerkannter Credit). Die Meldung sämtlicher Veranstaltung, die dem Punktekonto gutgeschrieben und die für die Erteilung des Zertifikats berücksichtigt werden sollen, müssen ausschließlich über diese Plattform gemeldet werden.

5. Kosten für die Erteilung des Fortbildungszertifikats

Microsoft Word - Preisliste.doc

 6. Sämtliche Informationen zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen:

Muster des Fortbildungszertifikats für MTA-Berufe (pdf, 44 kB)

Nutzungsbedingungen der Online-Plattform (pdf, 16 kB)

Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats von DIW-MTA/dvta e.V. in der Fassung vom 19.06.2009 (pdf, 69 kB)

Ordnung über die Bearbeitungsentgelte zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats von DIW-MTA/dvta e.V. in der Fassung vom 19.06.2009 (pdf, 18 kB)

B) Hinweise für die Fortbildungsanbieter

Wie kann ich eine von mir durchgeführte Veranstaltung zertifizieren lassen, damit sie als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, welche Regularien muss ich einhalten, wie werden die Punkte (Credits) vergeben, was muss ich bei der Planung vor, während und nach einer Veranstaltung berücksichtigen?

1. Formale Anforderung

Dem gemeinsamen Lenkungsausschuss von DIW-MTA/DVTA obliegt die Vergabe der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen, die für den Erwerb des Fortbildungszertifikats der MTA-Berufe anerkannt werden. Der Fortbildungsveranstalter beantragt die Zertifizierung auf elektronischem Wege über diese Online-Plattform. Die formalen Voraussetzungen sind in der Fortbildungsordnung sowie der Ordnung über die Bearbeitungsentgelte verbindlich geregelt.

2. Voraussetzung für die Anerkennung und Antragstellung

Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung ist, dass die Fort- und Weiterbildungsinhalte den Zielen der Fortbildungsordnung entsprechen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit zum Erhalt der berufsspezifischen Kompetenzen der Berufsangehörigen der MTA-Berufe entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik beitragen. Die Inhalte der Fortbildung müssen unabhängig von kommerziellen oder werbenden Interessen Dritter sein. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.B. durch die pharmazeutische Industrie oder Medizinproduktehersteller, ist zulässig. Eine Sponsorentätigkeit darf Form und Inhalt der Fortbildungsmaßnahme nicht beeinflussen.

Der Veranstalter trägt durch seine Entscheidung über die Themenauswahl, die Präsentationsform und Medienwahl, die Auswahl der Experten sowie die Organisation die Verantwortung für die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme. Der Veranstalter muss nach Aufforderung des Zertifizierers die Ergebnisse der Veranstaltungsevaluation vorlegen. Der Zertifizierer führt hierzu stichprobenartige Ãœberprüfungen der Fortbildungsqualität durch.

Die Antragstellung durch Fortbildungsanbieter erfolgt zwingend, als Richtwert mindestens 3 Wochen, vor Veranstaltungsbeginn. Der elektronischen Antragstellung, die grundsätzlich als Einzelantrag erfolgt, muss das jeweilige Programm beigelegt (als Upload), die Namen einer fachlich kompetenten Person als Verantwortliche mitgeteilt sowie ein Vorschlag der Bepunktung gemß der Fortbildungsordnung vorgenommen werden (siehe unter Abschnitt A Punkt 2.1).

Der Zertifizierer validiert die beantragte Veranstaltung unter Angabe einer Veranstaltungsnummer sowie der akkreditierten Credits nebst Kategorisierung. Anerkannte Bildungsprogramme dürfen als solche vom Veranstalter öffentlich bekannt gegeben werden.

In begründeten Einzelfällen können auch gesamte Fortbildungsprogramme (z.B. Jahresprogramme) zertifiziert werden. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle, um die Einzelheiten für das Vorgehen zu erfahren.

3. Dokumentationspflicht

Nach Meldung und Zertifizierung der Veranstaltung über die Website des Freiwilligen Fortbildungszertifikats kann eine Teilnehmerliste, in welche die Teilnehmer ihre Barcodes kleben. Der Veranstalter verpflichtet sich,diese Anwesenheitsliste zu führen und nach Ablauf der Maßnahme der Zertifizierungsstelle zukommen zu lassen. Jeder Teilnehmer erhält zudem vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung. Muster von Teilnahmebescheinigungen bzw. Teilnehmerlisten finden Sie im geschützten Bereich dieser Online-Plattform. Außerdem soll der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten seiner Qualitätssicherungsverpflichtung der Fortbildungsmaßnahme nachkommen und in angemessenem Umfang Evaluationen durchführen.

4. Anbietergruppen

Für die Ermittlung der Bearbeitungsentgelte unterscheiden wir drei Anbietergruppen. Die Einteilung erfolgt durch den Zertifizierer ggf. nach Vorlage geeigneter Nachweise.

4.1. In der Anbietergruppe 1 werden das DIW-MTA, der DVTA einschließlich seiner Landesvertretungen sowie die dvta Bildungsgesellschaft mbH zusammengefasst.

4.2. In der Anbietergruppe 2 werden Anbieter als öffentlich-rechtliche Institutionen (Körperschaften oder Anstalten/Stiftungen öffentlichen Rechts) sowie als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen zusammengefasst.

4.3 In der Anbietergruppe 3 werden privatrechtliche Körperschaften wie z.B. Versicherungen, Berufsverbände, Fachgesellschaften/ Fachverbände, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Hersteller von Medizinprodukten und deren Tochterunternehmen oder andere professionelle Fortbildungsanbieter (natürliche Personen als Anbieter) zusammengefasst.

5. Bearbeitungsentgelte für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

5.1 Für Veranstaltungen, die direkt von der Anbietergruppe 1 durchgeführt werden oder bei denen das DIW-MTA e.V. oder der DVTA e.V. als Mitverantwortlicher (Kooperationspartner) auftritt, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei).

5.2. Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei), sofern die Veranstalter pro Teilnehmer nicht mehr als 20 EUR Teilnehmerentgelt verlangen. Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, sofern die Veranstalter pro Teilnehmer ein Teilnehmerentgelt von mehr als 20 EUR verlangen, ist ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR zu entrichten.

5.3 Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden und bei denen Anbieter der Anbietergruppe 3 als Mitveranstalter oder Sponsoren auftreten, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.

5.4 Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 3 durchgeführt werden, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (1 Stunde à 45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.

6. Sämtliche Informationen zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen:

Nutzungsbedingungen der Online-Plattform (pdf, 16 kB)

Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats von DIW-MTA/dvta e.V. in der Fassung vom 19.06.2009 (pdf, 69 kB)

Ordnung über die Bearbeitungsentgelte zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats von DIW-MTA/dvta e.V. in der Fassung vom 19.06.2009 (pdf, 18 kB)

7. Weitere Auskünfte

Haben Sie weitere Fragen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Email: fobi@diw-mta.de